Intensivkurs 3-monatige – Zertifikat Expertin in technologischer Kosmetik – Theorie und Praxis DE – IT – PT
Die 3-monatige Intensivausbildung im Bereich der ästhetischen High Technologie besteht aus Theorie und Praxis. Dieser Kurs zeigt Ihnen die Anwendung der einzelnen Behandlungsmethoden mittels umfangreichem theoretischem und praktischem Unterricht auf.
Sie lernen verschiedene Behandlungsmöglichkeiten und den Einsatz der richtigen Wirkstoffe zur Behandlung unterschiedlicher Hautprobleme in Kombination mit ästhetischen Geräten kennen. Mit der Unterstützung dieser Geräte können die Wirkstoffe in die tieferen Schichten der Haut eingeschleust werden. Mit hochwertigen, effektiven Wirkstoffen lässt sich die Wirksamkeit um das bis zu 400-fache steigern. Für eine wirksame und lang anhaltende Behandlung ist das Fachwissen über Geräte, Wirkstoffe und Behandlungsmethoden besonders wichtig.
Kursinhalte
- Grundlagen der Kosmetologie Dermatologie
- Anamnese
- Fotodokumentation bei der Behandlung
- Klassische Gesichtsbehandlung
- 12 apparatives
- Einführung in die Übung für die Gesichter
- Konzentrate von Wirkstoffen
- Verschiedene Masken
- Revitalisierung des Gesichts
Berufsmöglichkeiten
- Klinik für Dermatologie
- Klinisch-ästhetische Chirurgie
- Zentrum für Schönheit
- Medizinisches Kosmetikzentrum
- Kosmetikzentren
- Beautyfarmen
- Thermalzentren
- Wellnesseinrichtungen
Fr. 6280.–
Dauer des Lehrgangs
3 Monate, 1 Tag pro Woche – 12 Tage – Intensivkurs
Unterricht von 09:00 Uhr bis 17:45 Uhr
Es ist zusätzlich zum Unterricht mit mindestens 90 Stunden Selbststudium zu rechnen. Da es sich bei unseren Schulungen um Erwachsenenbildungen handelt, wird von den Kursteilnehmern/-innen Selbständigkeit erwartet. Die Hausregeln sind zu beachten.
Ausbildungsnachweis
Nach absolvierter Prüfung erhalten Sie Ihr Zertifikat:
Intensivkurs 3-monatige – Zertifikat Expertin in technologischer Kosmetik – Theorie und Praxis DE – IT – PT
Teilnahme am Unterricht
Der Besuch des Unterrichts ist obligatorisch. Fernbleiben von Unterrichtseinheiten wirkt sich auf die Ausstellung der Teilnahmebestätigung aus. Da es sich um Gruppen- und nicht um Einzelunterricht handelt, ist die Schule bei Abwesenheit der Teilnehmer/innen nicht verpflichtet, versäumte Stunden für diese nachzuholen.
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